Disziplinarmaßnahmen • 2018

21.02.2018

Um Disziplinarmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern einzuleiten, sieht das Arbeitnehmerstatut vor, dass diese dem Arbeitnehmer zur Kenntnis gebracht werden müssen. Dies hat durch den Aushang auf der betrieblichen Anschlagetafel zu erfolgen.

Genauere Informationen finden Sie auf der nächsten Seite - „Häufig gestellte Fragen zum Thema Disziplinarmaßnahmen“

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