Vorzugsrecht für Anstellungen • 2017

25.10.2017

Allgemein: Arbeitnehmer, welche im selben Unternehmen mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen auf Zeit (befristete Arbeitsverträge) insgesamt mehr als sechs Monate eingestellt waren, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen mit Vertrag auf unbestimmte Zeit. Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten ab Abmeldedatum zu beantragen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.

Gastgewerbe: Arbeitnehmer, welche eine Saisonbeschäftigung hatten, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen mit Vertrag auf bestimmte Zeit. Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten ab Abmeldedatum zu beantragen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.

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