Resturlaub 2015 • 2017

19.05.2017

Weiterhin gilt die Bestimmung über das Verbot der Auszahlung des Urlaubes, d.h. dass Urlaub (außer bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses) nicht ausbezahlt werden kann, sondern vom Arbeitnehmer effektiv in Anspruch genommen werden muss.

Mit der Lohnabrechnung des Monats Juni müssen auf die Resturlaubsstunden des Jahres 2015 Sozialbeiträge bezahlt werden, weshalb es sinnvoll ist, diese aufzubrauchen.

Sollten Ihre Mitarbeiter noch Urlaub aus dem Jahr 2015 übrig haben, werden wir Sie über die Anzahl der Stunden informieren.

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