Ab März 2017 ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
    - Freiberufe: Erhöhung zwischen 17 € brutto monatlich für die 5. Kategorie und 25 € für die Kategorie 1A;
    
     
    - Bäckereihandwerk: Erhöhung zwischen 16 € brutto monatlich für die Kategorie B4 und 21 € für die Kategorie A1S;
    
     
    - Lebensmittelhandwerk: Erhöhung zwischen 16 € brutto monatlich für die 5. Kategorie und 24 € für die Kategorie 1S;
    
     
    - Metallindustrie: Auszahlung einer einmaligen Zahlung (Una Tantum) in Höhe von 80 € für alle Mitarbeiter, die zum 01. März im Betrieb sind;
    
     
    - Chemieindustrie: Erhöhung der Beiträge zu Lasten des Betriebes an den Zusatzrentenfonds Fonchim von 1,85 % auf 2,10 %.