Auch das neue territoriale Abkommen für den Sektor Handel und Dienstleistungen ist im November in Kraft getreten. 
Anbei die wichtigsten Neuerungen:
    - Möglichkeit zur Einrichtung eines Zeitkontos: Überstunden (ausgenommen Sonn- und Feiertage) können 1:1 ausgeglichen werden. Die Entscheidung über die Einführung eines Zeitkontos liegt beim Arbeitgeber. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an Ihren persönlichen Betreuer.
 
 
- Krankheit: die Lohnintegration auf 100 % durch den Arbeitgeber greift vom 4. bis zum 20. Tag der Krankheit (bisher vom 1. bis zum 180. Tag).