Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne • 2016

16.12.2016

Damit die Lohnaufwendungen noch dem heurigen Jahr zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne bis spätestens 12.01.2017 an die Arbeitnehmer ausbezahlt werden.

Bei den Freiberuflern gilt das Kassaprinzip, d.h. die Löhne müssen bis spätestens 31.12.2016 ausbezahlt werden. Wir bitten Sie dementsprechend, auch die Anwesenheitslisten frühzeitig zu übermitteln.

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