Bericht Gleichstellungsrätin • 2016

19.04.2016

Alle zwei Jahre ist mit Fälligkeit 30. April der „Periodische Bericht über die männliche und weibliche Beschäftigungssituation“ für Betriebe mit über 100 Mitarbeitern elektronisch einzureichen. Für jene Betriebe, die dieser Pflicht unterliegen, werden wir das Ansuchen termingerecht einreichen.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol