Elektronische Kündigungen und einvernehmliche Auflösungen • 2016

21.03.2016

Wie erwartet, haben sich in Bezug auf die Kündigungen bereits die ersten Änderungen ergeben:

  1. die Kündigung muss nicht mehr zwingend an die PEC Adresse gesendet werden;
  2. im Feld „data decorrenza“ wird nicht – wie ursprünglich – das Beginndatum der Kündigungsfrist angegeben, sondern der erste nicht beschäftigte Tag. Beispiel: ist bei „data decorrenza“ der 30.03.2016 angegeben, hat der Mitarbeiter mit 29.03.2016 seinen letzten Arbeitstag. 

Anbei die aktualisierte Grafik zur geänderten Vorgehensweise:

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