Anhebung der Grenze im Bargeldverkehr • 2016

08.01.2016

Die Grenze für erlaubte Bargeldzahlungen ist von 999,99 Euro auf 2.999,99 Euro angehoben worden. Die neue Grenze gilt auch für Überbringer-Sparbücher und andere Inhaberpapiere.

Ebenso sind Barzahlung von Mieten bis zu diesem Betrag nun wieder möglich.

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