Stabilitätsgesetz 2016 • 2015

12.11.2015

Der Entwurf des Stabilitätsgesetzes für das Jahr 2016 wurde verabschiedet. Anbei eine Übersicht der wichtigsten Punkte. Da das Gesetz noch vom Parlament bestätigt werden muss, sind Abänderungen wahrscheinlich.

  • Ersatzsteuer 10 % - für 2016 wieder genehmigt:
    • Die Überstunden/Prämien müssen zu einer messbaren Steigerung der Produktivität führen.
    • Die Grenze des steuerpflichtigen Jahreseinkommen steigt von 40.000 € auf 50.000 €.
  • Beitragsbegünstigung für unbefristete Arbeitsverhältnisse:
    • Voraussetzung bleibt unverändert: 6 Monate vor Anmeldung kein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
    • Für Anmeldungen innerhalb 31.12.2015 können noch die ursprünglich festgelegten Beträge und Dauer in Anspruch genommen werden: 8.060 € pro Jahr für insgesamt 3 Jahre.
    • Für Anmeldungen ab 2016 soll sowohl der Maximalbetrag als auch die Dauer herabgesetzt werden: Reduzierung von 40 % bis zu einem Maximalbetrag von 3.250 € für insgesamt 2 Jahre.

Falls sie noch die volle Begünstigung in Anspruch nehmen möchten, müssten die Mitarbeiter noch im Jahr 2015 angemeldet bzw. umgewandelt werden. Bitte erinnern Sie sich auch daran, dass für die Prüfung der Voraussetzungen ein aktueller Auszug Arbeitsamt mitgeschickt werden muss.

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