Vereinbarung von Jahresbruttolöhnen • 2015

23.10.2015

Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder bei Gehaltsverhandlungen hat die Erfahrung gezeigt, dass es sinnvoll ist, Jahresbruttolöhne zu vereinbaren, da der Nettolohn von der individuellen Situation (Absetzbeträge, Familiengeld usw.) des Mitarbeiters abhängt.

Dadurch können die Lohnkosten für Ihren Betrieb genauer geplant werden (Jahresbruttolohn + ca. 40% = Lohnkosten) und Missverständnisse in der Kommunikation mit dem Mitarbeiter können vermieden werden.

Es empfiehlt sich, Mitarbeiter vor allem während der Probezeit genau zu prüfen, da das Arbeitsverhältnis nur in diesem Zeitraum (Dauer Probezeit ist im Kollektivvertrag je nach Einstufung festgelegt) problemlos und ohne Begründung aufgelöst werden kann. Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur mit triftigem Grund auflösen.

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