Neue Fälligkeiten Lohnausgleich • 2015

23.10.2015

Bisher war das Gesuch um Lohnausgleich innerhalb 25. des Folgemonats einzureichen. Diese Fälligkeit wurde nun vorverlegt. Die Ansuchen müssen nun innerhalb von 15 Tagen nach der Unterbrechung eingereicht werden. Bei verspäteter Antragstellung wird die Lohnausgleichskasse nur für eine Woche
rückwirkend ab Antragstellung genehmigt.

Es ist somit notwendig, Ihren persönlichen Betreuer sofort zu informieren, damit dieser das Ansuchen noch termingerecht elektronisch einreichen kann.

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