Planung Jahresurlaub • 2015

29.07.2015

Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen, wovon zwei Wochen im Laufe des „Anreifungsjahres“ genossen werden müssen. Die restlichen beiden Wochen müssen innerhalb der folgenden 18 Monate (also bis Juni des darauffolgenden Jahres) genossen werden.
Wir empfehlen, die Urlaube frühzeitig einzuplanen, da die Auszahlung nur mehr bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich ist.

 

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol