Ratenzahlung Unfallamt • 2015

27.04.2015

Jene Betriebe, welche die Zahlung der Beiträge an das Unfallamt/Inail in Raten vornehmen, müssen innerhalb 16. Mai die 2. Rate mittels Einzahlungsvordruck F24 einzahlen. Für jene Mandanten, welche den Dauerauftrag unterschrieben haben, werden die Vordrucke von uns an die Bank übermittelt.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol