Elektronische Rechnung (FatturaPA) an Fraktionen - Klarstellung • 2015

03.03.2015

Wie das Amt für Örtliche Körperschaften vor kurzem mitgeteilt hat, sind Rechnungen an Fraktionen (Eigenverwaltung B.N.R.) momentan noch von der Pflicht zur elektronischen Rechnung ausgenommen.

Nachdem die Unterschiede zwischen Fraktion und Gemeinde jedoch sehr gering sind, ist zu erwarten, dass diese in Zukunft auch verpflichtet werden, nur mehr elektronische Rechnungen anzunehmen.

Auf den Seiten www.indicepa.gov.it bzw. http://www.indicepa.gov.it/documentale/ricerca.php können Sie selbst überprüfen, ob die Rechnung als FatturaPA gestellt werden muss.

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