Reinigungen • 2015

22.01.2015

Ein Grafiker beauftragt ein Reinigungsunternehmen mit der Reinigung der Büroräume. Das Reinigungsunternehmen hat seine Leistung ohne MwSt. abzurechnen, da es sich um Arbeiten an einem Gebäude handelt, welche gegenüber einem MwSt.-Subjekt erbracht werden.

Ein Gastbetrieb beauftragt ein Reinigungsunternehmen mit der Reinigung der Wäsche. Das Reinigungsunternehmen hat seine Leistung weiterhin mit MwSt. abzurechnen, da es sich nicht um Arbeiten an einem Gebäude handelt.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol