Verlängerung Steuerbegünstigungen Umbauarbeiten • 2015

12.01.2015

Die Steuerbegünstigung für energetische Sanierungen ist für das gesamte Jahr 2015 weiterhin in Höhe von 65 % anwendbar. Für Wiedergewinnungsarbeiten können weiterhin 50 % der getätigten Ausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden.

Dasselbe trifft auch für den Erwerb von Möbeln und Elektrohaushaltsgeräten im Rahmen von Wiedergewinnungsarbeiten zu.

Wie bisher sind die Begünstigungen auf 10 Jahre aufzuteilen und je nach durchgeführter Maßnahme durch einen Höchstbetrag begrenzt.

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