Kilometergeld kann für betriebliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden, nicht jedoch für den normalen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Spesenrückerstattungen betreffen beruflich veranlasste Ausgaben, die der Arbeitnehmer zunächst selbst bezahlt hat, insbesondere Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten auf Dienstreisen. Die Kosten für das übliche Mittagessen an einem normalen Büroarbeitstag können dagegen nicht steuerfrei rückvergütet werden. Genauere Informationen finden Sie im Absatz „häufig gestellte Fragen zum Thema“.