Fahrten und Spesen von Arbeitnehmern – Angabe im Einheitslohnbuch • 2026

21.10.2026
Spesen und/oder Kilometergeld für Fahrten mit dem Privatfahrzeug können den Arbeitnehmern beitrags und steuerfrei rückerstattet werden. Die Rückvergütung kann auf zwei Arten erfolgen:
  • Über die Lohnabrechnung: Der Betrag wird gemeinsam mit dem Lohn ausbezahlt.
  • Durch direkte Überweisung: Teilen Sie uns den Betrag bitte ebenfalls mit, damit er in der Lohnabrechnung figurativ angeführt werden kann.

Kilometergeld kann für betriebliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden, nicht jedoch für den normalen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Spesenrückerstattungen betreffen beruflich veranlasste Ausgaben, die der Arbeitnehmer zunächst selbst bezahlt hat, insbesondere Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten auf Dienstreisen. Die Kosten für das übliche Mittagessen an einem normalen Büroarbeitstag können dagegen nicht steuerfrei rückvergütet werden. Genauere Informationen finden Sie im Absatz „häufig gestellte Fragen zum Thema“.

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