Transparenzgesetz – jährliche Mitteilung an die Arbeitnehmer • 2026

21.10.2026

Seit dem 7. Juni 2026 sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, verpflichtet, ihre Arbeitnehmer einmal jährlich über das Recht auf Auskunft zur Entlohnung zu informieren.

Arbeitnehmer können Auskunft über die durchschnittliche Entlohnung von Personen verlangen, die dieselbe oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben, getrennt nach Geschlecht. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich auf entsprechende Anfragen antworten.
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