Aufbewahrung Lohnunterlagen • 2026

21.10.2026
Für Lohn- und Personalunterlagen gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen.
  • Das Einheitslohnbuch (LUL) muss für 5 Jahre ab der letzten Eintragung aufbewahrt werden.
  • Die An-, Ab- und Änderungsmeldungen (UNILAV) werden elektronisch übermittelt. Eine zusätzliche Aufbewahrung in Papierform ist daher nicht erforderlich.
  • Arbeitsverträge, Vertragsänderungen und CU sollten für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei laufenden Streitigkeiten oder Ähnlichem empfiehlt sich eine entsprechend längere Aufbewahrung.
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