Für Lohn- und Personalunterlagen gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen.
- Das Einheitslohnbuch (LUL) muss für 5 Jahre ab der letzten Eintragung aufbewahrt werden.
- Die An-, Ab- und Änderungsmeldungen (UNILAV) werden elektronisch übermittelt. Eine zusätzliche Aufbewahrung in Papierform ist daher nicht erforderlich.
- Arbeitsverträge, Vertragsänderungen und CU sollten für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei laufenden Streitigkeiten oder Ähnlichem empfiehlt sich eine entsprechend längere Aufbewahrung.