Verhaltensweise bei Behördenkontrollen • 2026

05.10.2026
Im Falle einer Behördenkontrolle (Einnahmenagentur, Finanzpolizei, Unfallamt Inail, Nationales Institut für Sozialfürsorge Nisf oder Arbeitsinspektorat) wird empfohlen:
  1. Die Identität der Prüfer sowie den Gegenstand der Kontrolle zu überprüfen und die Vorlage des Dienstausweises (insbesondere bei Prüfern in Zivilkleidung) sowie, sofern vorgesehen, des Prüfungs- bzw. Zutrittsauftrags zu verlangen.
  2. Kooperativ und professionell aufzutreten und unnötige Diskussionen oder Erklärungen zu vermeiden.
  3. Uns unverzüglich zu informieren, möglichst bevor Unterlagen oder Erklärungen von besonderer Bedeutung abgegeben werden.
  4. Ausschließlich die angeforderten Unterlagen auszuhändigen und davon abzusehen, unaufgefordert Dokumente oder Informationen bereitzustellen, die für die Kontrolle nicht relevant sind.
  5. Sich mit Aussagen möglichst zurückzuhalten; im Zweifelsfall sollte darum gebeten werden, die Sachlage vor einer Antwort überprüfen zu dürfen.
  6. Eventuell vorgelegte Protokolle vor deren Unterzeichnung an uns weiterzuleiten.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol