Im Falle einer Behördenkontrolle (Einnahmenagentur, Finanzpolizei, Unfallamt Inail, Nationales Institut für Sozialfürsorge Nisf oder Arbeitsinspektorat) wird empfohlen:
- Die Identität der Prüfer sowie den Gegenstand der Kontrolle zu überprüfen und die Vorlage des Dienstausweises (insbesondere bei Prüfern in Zivilkleidung) sowie, sofern vorgesehen, des Prüfungs- bzw. Zutrittsauftrags zu verlangen.
- Kooperativ und professionell aufzutreten und unnötige Diskussionen oder Erklärungen zu vermeiden.
- Uns unverzüglich zu informieren, möglichst bevor Unterlagen oder Erklärungen von besonderer Bedeutung abgegeben werden.
- Ausschließlich die angeforderten Unterlagen auszuhändigen und davon abzusehen, unaufgefordert Dokumente oder Informationen bereitzustellen, die für die Kontrolle nicht relevant sind.
- Sich mit Aussagen möglichst zurückzuhalten; im Zweifelsfall sollte darum gebeten werden, die Sachlage vor einer Antwort überprüfen zu dürfen.
- Eventuell vorgelegte Protokolle vor deren Unterzeichnung an uns weiterzuleiten.