Bilanzbesprechung und Steuerplanung • 2026

05.10.2026

Am Beginn des letzten Quartals des laufenden Jahres ist es an der Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen und eine Vorschau auf die verbleibenden Monate des laufenden Geschäftsjahres zu halten.

Sie haben dabei die Gelegenheit, die zurückliegenden Monate zu analysieren und notwendige Maßnahmen zur Beeinflussung des Geschäftsergebnisses sowie sich bietende steuerliche Optionen zu besprechen.

Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung. Dieser steht Ihnen auch für eine Kontrolle zur Verfügung, wenn die Buchhaltung von Ihnen direkt im Betrieb geführt wird.

Falls Ihre Gesellschaft ein Geschäftsjahr hat, welches vom Kalenderjahr abweicht, empfehlen wir Ihnen, sich zur Besprechung der Zwischenbilanz am Beginn des 4. Quartals Ihres Geschäftsjahres zu melden.
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