Krankenscheine – Rückdatierung doch wieder möglich • 2026

22.09.2026
Vor rund einem Jahr wurde die Regelung eingeführt, wonach ein Krankenschein grundsätzlich erst ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden konnte. Eine rückwirkende Ausstellung für den Vortag war nur im Falle eines Hausbesuches des Arztes zulässig.

Diese Regelung wurde nun mit Wirkung ab 4. September 2026 wieder geändert. Seither kann der Arzt den Krankenschein auch bei einer Untersuchung in der Arztpraxis (visita ambulatoriale) für den unmittelbar vorhergehenden Tag ausstellen.

Damit ist die rückwirkende Anerkennung nicht mehr ausschließlich auf Hausbesuche beschränkt.
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