Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die 2014 eingeführte Pflicht weiterhin besteht:
Für Mitarbeiter, die bei ihrer Arbeit in direktem Bezug zu Minderjährigen stehen, muss der Strafregisterauszug elektronisch angefordert werden, was auch mittels einer Vollmacht an eine Autoagentur erfolgen kann.