Begünstigung unter 35 Anträge und Verrechnung des Guthabens nun möglich • 2026

09.07.2026

Die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern unter 35 Jahren ist nun operativ anwendbar. Die Begünstigung kann beantragt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Zeitraum der Anmeldung

01.01.2026 – 31.12.2026

Bedingungen

  • Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt der Anstellung unter 35 Jahre alt sein
  • Bei der Anstellung muss es sich um einen Nettozuwachs handeln
  • Der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt der Einstellung als benachteiligt „svantaggiato“ bzw. sehr benachteiligt „molto svantaggiato“ gelten.

Bedingungen für „benachteiligt“ (svantaggiato) – Begünstigung für 12 Monate:
• seit mindestens 6 Monaten ohne reguläre Beschäftigung; oder
• Alter zwischen 15 und 24 Jahren; oder
• kein Oberschul-/Berufsdiplom bzw. Abschluss seit höchstens 2 Jahren und noch keine reguläre Beschäftigung; oder
• Person, die allein mit einer oder mehreren Personen zu Lasten lebt;

Bedingungen für „sehr benachteiligt“ (molto svantaggiato) – Begünstigung für 24 Monate:
• seit mindestens 24 Monaten ohne reguläre Beschäftigung; oder
• seit mindestens 12 Monaten ohne reguläre Beschäftigung und zusätzlich Zugehörigkeit zu einer der oben genannten besonderen Kategorien: fehlender Studientitel, alleinlebend mit Personen zu Lasten

Begünstigung

  • 100 %
  • Max. 500 € pro Monat
  • 12 Monate für benachteiligte Arbeitnehmer bzw. 24 Monate für sehr benachteiligte Arbeitnehmer

Antrag

Aufgrund der komplexen Voraussetzungen ist für die Prüfung und Antragstellung eine Eigenerklärung des

betroffenen Arbeitnehmers erforderlich. Diese haben wir jenen Unternehmen, bei denen eine Anwendung der

Begünstigung in Betracht kommt, bereits zugesandt.

Nach Rücksendung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen werden die Voraussetzungen

geprüft und die Anträge laufend online über das NISF-Portal einreicht.

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