Vordruck 730 • 2026

09.06.2026
Frühestens mit der Lohnabrechnung des Monats Juni werden die ersten Guthaben- bzw. Schuldbeträge laut dem Vordruck 730-4 (der Steuererklärung 730) verrechnet.

Die Verrechnungen bleiben für den Arbeitgeber neutral, da jene Beträge, die den Arbeitnehmern als Guthaben ausbezahlt werden, von der Lohnsteuerschuld im F24 abgezogen werden und umgekehrt.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol