Resturlaub 2024 • 2026

12.05.2026

Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen, wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres genossen werden müssen. Die restlichen beiden Wochen müssen innerhalb der folgenden 18 Monate genossen werden (z. B. Urlaub 2024 innerhalb Juni 2026).

Außerdem gilt weiterhin die Bestimmung über das Verbot der Auszahlung des Urlaubes, d. h., dass der Urlaub vom Arbeitnehmer effektiv in Anspruch genommen werden muss. Eine Ausnahme gilt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall darf der Urlaub ausbezahlt werden.

Mit der Lohnabrechnung des Monats Juni müssen auf die Resturlaubsstunden des Jahres 2024 Sozialbeiträge bezahlt werden, weshalb es ratsam ist, den Resturlaub noch vorher zu verwenden.
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