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Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
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Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen |
Erhöhungen ab 2026 unterliegen der begünstigten Besteuerung |
Alle Erhöhungen die ab 2024 starteten können im Jahr 2026 der begünstigten Besteuerung unterworfen werden |
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Ersatzsteuer 5 % |
Keine Änderung, bleibt bei 5 % |
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Einkommen unter 33.000 € |
Bereits ersatzbesteuerte Einkommen (z.B. Prämien oder Gewinnbeteiligungen) zählen nicht zur Ermittlung der 33.000 €. |
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Aufschläge |
Ersatzsteuer 15 % |
Keine Änderung, bleibt bei 15 % |
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Einkommen unter 40.000 € |
Bereits ersatzbesteuerte Einkommen (z.B. Prämien oder Gewinnbeteiligungen) zählen nicht zur Ermittlung der 40.000 €. |