Ende Februar hat die Agentur der Einnahmen einige
wichtige Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die begünstigte Besteuerung von kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen und Aufschläge veröffentlich:
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Bisherige Regelung
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Neue Regelung
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Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen
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Erhöhungen ab 2026 unterliegen der begünstigten Besteuerung
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Alle Erhöhungen die ab 2024 starteten können im Jahr 2026 der begünstigten Besteuerung unterworfen werden
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Ersatzsteuer 5 %
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Keine Änderung, bleibt bei 5 %
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Einkommen unter 33.000 €
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Bereits ersatzbesteuerte Einkommen (z.B. Prämien oder Gewinnbeteiligungen) zählen nicht zur Ermittlung der 33.000 €.
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Aufschläge
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Ersatzsteuer 15 %
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Keine Änderung, bleibt bei 15 %
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Einkommen unter 40.000 €
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Bereits ersatzbesteuerte Einkommen (z.B. Prämien oder Gewinnbeteiligungen) zählen nicht zur Ermittlung der 40.000 €.
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Das Lohnprogramm wird
voraussichtlich Anfang April an die neuen Regelungen angepasst. Daher können diese Änderungen frühestens mit der Abrechnung für den Monat März, möglicherweise aber auch erst mit der Abrechnung im April, berücksichtigt werden.