Neue Vorgaben bei Krankmeldungen – verpflichtende „PUC-Nummer“ ab März • 2026

10.03.2026

Das NISF führt ab dem März 2026 neue formale Vorgaben für die Meldung von Krankenständen ein.

Künftig muss jede Krankmeldung eindeutig über die sogenannte PUC-Nummer (Protokollnummer des ärztlichen Zertifikats – „Protocollo Univoco del Certificato“) zugeordnet werden. Ziel ist eine bessere Abstimmung zwischen Arzt, Arbeitgeber und NISF. Für Arbeitnehmer ändert sich allerdings nichts: Die PUC-Nummer wird im Zuge der elektronischen Versendung des Krankenscheines durch den behandelnden Arzt automatisch zugewiesen.

Details zur Krankheit und zur Ausstellung von Krankenscheinen finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.graber-partner.com/de/lexikon/188-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-krankheit-mitarbeiter.html.
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