Erhöhung Schwelle für monatliche Intrastat-Meldung • 2026

05.03.2026

Von Seiten der Zollagentur wurde die Grenze für die monatlichen Abgabe der Intrastat-Meldungen für den Einkauf von Gütern aus der EU erhöht. Bisher lag diese bei 350.000 €, nun wurde sie auf 2.000.000 € angehoben. Das bedeutet, dass für den Einkauf von Gütern aus der EU nur noch dann eine Intrastat-Meldung abgegeben werden muss, wenn in einem der vorangegangenen vier Quartale mindestens einmal die Grenze von 2.000.000 € erreicht wurde.

Diese Neuerung war bereits für jene Meldungen anwendbar, die innerhalb 25.02.2026 für den Januar 2026 abgegeben werden mussten.
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