Gültigkeit digitale Unterschrift prüfen
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2026
05.03.2026
Die digitale Unterschrift wird immer häufiger benötigt, z. B. für den Zugang zu Ausschreibungsportalen oder zur Unterzeichnung von Dokumenten für die öffentliche Verwaltung. Auch im Zuge der Meldepflicht des wirtschaftlichen Eigentümers war es notwendig, zumindest für einen Verwalter von Kapitalgesellschaften eine digitale Unterschrift zu beantragen, damit die Meldung digital unterschrieben werden konnte.
Die digitale Unterschrift (USB-Stick, meist angesucht über Handelskammer, Infocert, Aruba usw.) hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum und kann einmalig für weitere 3 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss jedoch vor dem Ablaufdatum erfolgen, ansonsten ist eine Neu-Ausstellung notwendig. Nach Ablauf von 6 Jahren muss eine Neu-Ausstellung vorgenommen werden.