Lohnerhöhungen
Ab
Januar ergeben sich folgende
Änderungen bei den
Kollektivverträgen:
- Friseur und Schönheitspflege
|
Kategorie
|
1
|
2
|
3
|
4
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
49,65
|
45,36
|
43,00
|
40,53
|
|
Kategorie
|
AS
|
A
|
B
|
CS
|
C
|
D
|
E
|
F
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
54,42
|
50,72
|
46,37
|
44,35
|
42,32
|
40,00
|
37,88
|
35,59
|
|
Kategorie
|
Q
|
1
|
2
|
C3
|
B3
|
A3
|
3S
|
F2
|
E2
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
51,21
|
48,18
|
44,24
|
40,15
|
40
|
39,85
|
40
|
38,95
|
38,80
|
|
Kategorie
|
3J
|
D2
|
H1
|
G1
|
4
|
4J
|
5
|
6
|
6J
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
38,79
|
38,65
|
37,45
|
37,30
|
36,97
|
36,06
|
35,15
|
32,73
|
Abgeschafft mit 2026
|
|
Kategorie
|
Q
|
7
|
6
|
5
|
4
|
3
|
2
|
1
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
71,75
|
71,75
|
63,00
|
52,50
|
48,65
|
45,50
|
40,25
|
35,00
|
|
Kategorie
|
8
|
7
|
6
|
5
|
4
|
3S
|
3
|
2S
|
2
|
1
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
72,39
|
68,40
|
63,84
|
59,85
|
57,00
|
55,86
|
54,72
|
53,01
|
51,87
|
90,32
|
|
Kategorie
|
Q
|
1S
|
1
|
2
|
3A
|
3
|
4
|
5
|
6
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
100,73
|
100,73
|
87,59
|
72,27
|
63,50
|
56,94
|
52,55
|
48,17
|
43,80
|
- Tourismus: Zweite und somit letzte Rate der „Una Tantum“ - Zahlung für alle Arbeitnehmer, welche zum Datum 02.08.2024 mittels unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt waren und zwar reduziert auf die effektive Arbeitszeit im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023.
- Betriebsleiter Industrie:
|
Kategorie
|
alle
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
384,62
|
- Metallindustrie: Der Betrag des vom Kollektivvertrag verpflichtenden Welfares erhöht sich ab 2026 von 200 auf 250 € und muss ausschließlich für dieses Jahr innerhalb Februar zugewiesen werden.
Für die Folgejahre ist die Zuweisung – wie bisher üblich – wieder innerhalb Juni zu machen.
Durch die Erneuerung des Kollektivvertrages, ergeben sich folgende Änderungen:
|
Kategorie
|
alle
|
|
Erhöhung pro Monat (€)
|
320,00
|
- Welfare: Für das Triennium 2026-2028 muss von Seiten des Unternehmens pro Betriebsleiter mindestens 1.500 € pro Jahr als Welfare zugewiesen werden.
- Mario Negri: Die Beiträge an den Weiterbildungsfonds (CFMT) werden minimal gesenkt. Die Beiträge an den Zusatzrentenfonds werden hingegen erhöht:
- von 2,47 % auf 2,52 % zu Lasten des Unternehmens
- von 1% auf 2 % zu Lasten des Betriebsleiters
- Antonio Pastore (bilaterale Körperschaft): Erhöhung des Fixbeitrag um 50 € pro Jahr, bereits rückwirkend ab Oktober 2025
- Handel und Dienstleistungen: Die Beiträge an den für „Quadri“ vorgesehenen Fonds QUAS erhöhen sich um 20 € pro Jahr zu Lasten des Unternehmens.
- Handel und Dienstleistungen Provinz Bozen: Für Unternehmen mit bis zu 5 Arbeitnehmern reduziert sich der FIS-Beitrag von 0,5 % auf 0,3 %. Diese Begünstigung gilt nun ebenso für Unternehmen, die Beiträge in den Südtiroler Solidaritätsfonds einzahlen. Sollte Ihr Unternehmen Anspruch haben, wenden wir die Begünstigung automatisch an.
Meldung Personalstand (Invaliden)
Bis zum 31. Januar ist auch dieses Jahr wieder die
elektronische Pflichtmeldung über den Personalstand (Mitteilung zur Pflichteinstellung von Invaliden) für Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern einzureichen.
Reduzierung Prämie Unfallamt
Innerhalb Februar kann auch heuer um eine Reduzierung der Prämienzahlung für das laufende Jahr angesucht werden (Mod. OT23). Da die Reduzierung nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit gewährt wird, muss das Formular durch Ihren
Berater für die Arbeitssicherheit ausgefüllt werden.
Besteuerung Firmenfahrzeug
Bei der Besteuerung des Dienstfahrzeugs wird der geldwerte Vorteil (Fringe Benefit) für den gesamten Betrag in dem Monat versteuert, in dem der steuer- und beitragsfreie Maximalbetrag (1.000 bzw. 2.000 €) überschritten wird.
Meldung Sicherheitssprecher beim Unfallamt
Wurde in Ihrem Betrieb ein interner Sicherheitssprecher gewählt, muss dieser dem Unfallamt gemeldet werden. Sollte keiner Ihrer Mitarbeiter als solcher fungieren, muss eine entsprechende
Verzichtserklärung im Betrieb aufliegen. Sofern noch nicht erfolgt, bitten wir um Mitteilung des Sicherheitssprechers bzw. um Überprüfung, ob die Verzichtserklärung im Betrieb aufliegt.
Für genauere Informationen in Bezug auf die Ernennung eines Sicherheitssprechers und dessen Pflichten sowie in Bezug auf die nötigen Meldungen bei Einstellung von Mitarbeitern, wenden Sie sich bitte an ein Beratungsunternehmen für
Arbeitssicherheit Ihres Vertrauens. Falls Ihnen keines bekannt ist, können wir Ihnen unseren Kooperationspartner De Monte & Partner GmbH (
www.demonte-partner.com) als Referenz nennen. Dieser arbeitet unabhängig von uns und auf eigene Rechnung.
Neue ACI-Tabellen
Für die Berechnung der Fahrtspesenvergütung sind ab Januar die Kilometer-Werte aus der
aktualisierten Tabelle des italienischen Automobilclubs (ACI) zu verwenden.
In diesem Zuge möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Auszahlung des Kilometergeldes um eine steuerfreie Entschädigung handelt. Daher werden diese Beträge bei Kontrollen genauer überprüft. Achten Sie daher darauf, dass nur die effektiv zurückgelegten Kilometer vergütet und diese auch dokumentiert werden.