Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne • 2025
16.12.2025
Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2025 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die Arbeitnehmer und Verwalter bis spätestens 12. Januar 2026 ausbezahlt werden.
Bei Freiberuflern gilt eine noch strengere Regelung (Kassaprinzip): die Löhne müssen bis spätestens 31. Dezember ausbezahlt werden.