Vereinbarung Jahresbruttolöhne und Probezeit nutzen • 2025

15.10.2025
Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder bei Gehaltsverhandlungen hat die Erfahrung gezeigt, dass es sinnvoll ist, Jahresbruttolöhne zu vereinbaren, da der Nettolohn von der individuellen Situation (Absetzbeträge, usw.) des Mitarbeiters abhängt.

Dadurch können die Lohnkosten genauer geplant werden (Jahresbruttolohn + ca. 40% = Lohnkosten) und Missverständnisse in der Kommunikation mit dem Mitarbeiter können vermieden werden.

Wird ein Arbeitnehmer beschäftigt, ist es, vor allem bei jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag, besonders wichtig, diesen während der Probezeit (Dauer der Probezeit ist im Kollektivvertrag je nach Einstufung festgelegt) genau zu prüfen und die Entscheidung über das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses zu treffen, denn:
  • während der Probezeit (die Dauer ist im Kollektivvertrag festgelegt) kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Begründung beendet werden;
  • nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nur mehr unter Angabe von triftigen Gründen beendet werden.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol