Krankenschein – Rückdatierung nicht mehr möglich • 2025

16.09.2025

Ein Krankenschein darf nur im Falle eines Hausbesuches einen Tag rückwirkend ausgestellt werden. Handelt es sich hingegen um einen Arztbesuch in der Praxis, gilt immer das Ausstellungsdatum als Beginndatum der Krankheit.

Bisher war die Art der Visite (also ob in der Praxis oder Hausbesuch) nicht anzugeben. Dadurch war es üblich, dass Krankenscheine auch bei Arztbesuchen in der Praxis einen Tag rückdatiert wurden. Nun allerdings wurde ein entsprechendes Feld auf dem Krankenschein integriert, was folglich eine Rückdatierung bei Arztbesuchen in der Praxis unmöglich macht.

Genauere Infos zum Thema Krankheit Mitarbeiter und Krankenschein sind auf der nächsten Seite unter „häufige Fragen zum Thema“ beschrieben.
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