Gesellenprüfung Lehrlinge • 2025

16.09.2025
Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung (auch als Gesellenprüfung bekannt) bestanden haben, müssen beim Arbeitsamt umgestuft werden.

Nachdem für die Meldung eine Frist von 5 Tagen vorgesehen ist, ersuchen wir, uns umgehend darüber zu informieren, damit Strafen (ca. 110 € pro verspäteter Meldung) vermieden werden können.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol