Im Zuge der Steuerreform wurde beginnend mit dem Jahr 2024 ein neues Instrument zur Ermittlung der Einkommens-, Körperschafts- und Wertschöpfungssteuer eingeführt. Es handelt sich hierbei um den Steuervergleich im Voraus (Concordato preventivo biennale – CPB), mit welchem sich Unternehmer und Freiberufler mit der Steuerbehörde
vorab auf eine Steuergrundlage einigen können. Will man für die
Jahre 2025 und 2026 von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss dies der Einnahmenagentur
innerhalb 30.09.2025 mitgeteilt werden.
In diesem Rundschreiben informieren wir Sie darüber, wie der Steuervergleich im Voraus funktioniert und was dessen Vor- und Nachteile sind.
Für wen ist der Steuervergleich im Voraus vorgesehen?
Der Steuervergleich im Voraus ist für
Einkommen aus Unternehmertätigkeit und freiberuflicher Tätigkeit unabhängig von der Rechtsform und Art der Buchhaltung vorgesehen.
Voraussetzung ist jedoch, dass für die Tätigkeit die
Zuverlässigkeitsindizes ISA vorgesehen sind.
Wer ist vom Steuervergleich im Voraus ausgeschlossen?
Sind für eine Tätigkeit keine Zuverlässigkeitsindizes ISA vorgesehen oder lag im Besteuerungszeitraum 2024 ein Ausschlussgrund vor, nach welchem die ISA nicht anzuwenden waren, kann vom Steuervergleich im Voraus nicht Gebrauch gemacht werden.
Die
wichtigsten Ausschlussgründe von den ISA sind:
- Beginn der Tätigkeit im Besteuerungszeitraum
- Nicht normale Ausübung der Tätigkeit im Besteuerungszeitraum (z.B., weil im Laufe des Jahres eine andere Tätigkeit aufgenommen worden ist)
- Überschreitung der Erlösgrenze von 5.164.569 € im Besteuerungszeitraum
- Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Besteuerungszeitraum, wobei mit der Haupttätigkeit weniger als 70 % der Erlöse erzielt worden sind.
- Anwendung des Pauschalsystems für Kleinunternehmen und –freiberufler.
Was sind die Zuverlässigkeitsindizes ISA?
Bei den ISA handelt es sich um einen
Fragebogen, der von Unternehmen und Freiberuflern als
Teil der jährlichen Steuererklärung abgegeben werden muss.
Je nach Tätigkeit ist von Unternehmen und Freiberuflern einer von 172 Fragebögen auszufüllen. Hierbei sind neben
Daten aus der Buchhaltung und zum Personal auch branchen- bzw. betriebsspezifische Informationen anzugeben. Diese betreffen beispielhaft die Kundenstruktur, Informationen zur Preisgestaltung oder zum eingesetzten Anlagevermögen.
Anhand dieser Informationen vergibt eine Software den Steuerpflichtigen Noten aus einer Skala von 1 bis 10. Hohe
Noten von mindestens 8 bringen für Steuerpflichtige eine Reihe von
Vorteilen, so u.a. die Verkürzung der Verjährungsfrist um ein Jahr oder die Befreiung vom Bestätigungsvermerk bei MwSt.-Verrechnungsanträgen bis zu 70.000 € oder Verrechnungsanträgen von Einkommens-, Körperschafts- oder Wertschöpfungssteuerguthaben bis zu 50.000 €. Steuerpflichtigen mit
niedrigen ISA-Noten (niedriger als 6) soll erhöhte Aufmerksamkeit für Kontrollen von Seiten der Einnahmenagentur geschenkt werden.
Worin besteht der Steuervergleich im Voraus?
Der Steuervergleich im Voraus besteht darin, dass sich Steuerpflichtige vorab mit der Steuerbehörde
für einen Zweijahreszeitraum (aktuell für 2025 und 2026)
auf eine Steuergrundlage aus ihrer unternehmerischen bzw. freiberuflichen Tätigkeit
einigen.
Ausgangspunkt hierbei ist das erklärte Einkommen des Jahres 2024, welches um außerordentliche Einkommenskomponenten wie Mehr- oder Mindererlöse aus der Veräußerung von Anlagegütern zu bereinigen ist.
Anhand einer Software der Einnahmenagentur wird dann eine Steuergrundlage als Vorschlag für das laufende und das nächste Jahr ermittelt.
Die
Berechnung dieses Vorschlages ist sehr komplex. Von uns durchgeführte Tests haben gezeigt, dass für 2025 immer mindestens das 2024 erklärte Einkommen mit einem Aufschlag verlangt wird. Dieser hängt davon ab, welche ISA-Note im Jahr 2024 erzielt worden ist. Je höher die ISA-Note, desto geringer fällt der verlangte Aufschlag aus. Für das Jahr 2026 wird dann ein weiterer Einkommenszuwachs in ähnlicher Höhe verlangt.
Welche Alternativen haben Steuerpflichtige?
Für Steuerpflichtige besteht die Möglichkeit, auf den Vorschlag der Einnahmenagentur einzugehen oder nicht. Will man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss dafür eigens optiert und dies
innerhalb 30.09.2025 der Einnahmenagentur mitgeteilt werden. Die Ausübung der Option bedeutet, dass unabhängig vom tatsächlich erzielten Einkommen das vorgeschlagene Einkommen in den Jahren 2025 und 2026 zu versteuern ist.
Für Steuerpflichtige, welche den Vorschlag nicht annehmen wollen, besteht kein Handlungsbedarf d.h. es ist keine explizite Ablehnung notwendig. Die Besteuerung erfolgt dann
weiterhin aufgrund des tatsächlich erzielten Einkommens.
Welche Vorteile bringt die Anwendung des Steuervergleichs im Voraus?
Durch die Annahme des Steuervergleichs im Voraus ergeben sich folgende
Vorteile:
- Die Steuergrundlage für die Jahre 2025 und 2026 wird im Voraus festgelegt. Somit weiß man im Voraus, welche Steuerlast auf einen zukommt.
- Erzielt man effektiv ein höheres Einkommen als jenes, auf welches man sich mit der Einnahmenagentur geeinigt hat, ist dies steuerfrei.
- Es kommen automatisch die oben genannten Vorteile einer ISA-Note von mindestens 8 in Bezug auf den Bestätigungsvermerk bei Steuerguthaben zur Anwendung.
- Die Differenz zwischen dem vorgeschlagenen Einkommen der Jahre 2025 bzw. 2026 und dem bereinigten Einkommen des Jahres 2024 wird begünstigt besteuert. Bei einer ISA-Note von mindestens 8 mit 10 %, bei einer von mindestens 6 und unter 8 mit 12 % und bei einer von weniger als 6 mit 15 %.
Zur Veranschaulichung der Steuervorteile hier beschränkt auf das Jahr 2025 zwei Beispiele für zwei Unternehmen mit unterschiedlichen ISA-Noten:
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Unternehmen A
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Unternehmen B
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ISA-Note 2024
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10,00
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5,28
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Bereinigtes Einkommen 2024 (A)
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149 T€
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71 T€
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Einkommensvorschlag 2025 (B)
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161 T€
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94 T€
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Effektives Einkommen 2025 (C)*)
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200 T€
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100 T€
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Normal besteuertes Einkommen 2025 (A)
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149 T€
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71 T€
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Begünstigt besteuertes Einkommen 2025 (B-A)
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12 T€
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23 T€
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Begünstigter Steuersatz Einkommenszuwachs
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10 %
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15 %
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Steuerfreies Einkommen 2025 (C-B)
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39 T€
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6 T€
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Ermittelte Steuerersparnis**)
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ca. 17 T€
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ca. 9 T€
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*) Annahme
**) im Falle eines Einzelunternehmens
Welchen Nachteil bringt der Steuervergleich im Voraus?
Die
Vorteilhaftigkeit des Steuervergleichs im Voraus
steht und fällt mit den effektiv in den Jahren 2025 und 2026 erzielten Einkommen. Liegt das tatsächlich erzielte Einkommen unter jenem, was vorab mit der Einnahmenagentur vereinbart wurde, bedeutet dies, dass die Differenz versteuert werden muss, ohne das Einkommen effektiv erzielt zu haben.
Optionaler Steuernachlass
Mit der Entscheidung für den Steuervergleich im Voraus wird Steuerpflichtigen auch die
Möglichkeit eingeräumt, die
Steuerjahre 2019 – 2023 begünstigt abzufinden. Dies ist für den gesamten 5-Jahreszeitraum oder aber auch nur für einzelne Jahre möglich.
Die
Kosten der Abfindung
hängen von der ISA-Note im jeweiligen Besteuerungszeitraum ab. Dabei gilt: Je niedriger die ISA-Note desto höher sind die Kosten der Abfindung.
Wird ein Besteuerungszeitraum
abgefunden, bedeutet dies, dass
keine Steuerkontrollen in Bezug auf das unternehmerische bzw. freiberufliche Einkommen
der betreffenden Steuerjahre mehr durchgeführt werden.
Steuerpflichtige, welche für den Steuervergleich im Voraus optieren, haben
bis Anfang des kommenden Jahres Zeit, sich auch für den Steuernachlass zu entscheiden.
Fazit
Der Steuervergleich im Voraus bietet eine Reihe von Vorteilen, von denen die
mögliche Steuerersparnis von größter Bedeutung ist. Ob dieser Vorteil jedoch zum Tragen kommt, hängt einzig und allein davon ab, wie weit das effektiv erzielte Einkommen vom geforderten Einkommen abweicht. Für die Berechnung des geforderten Einkommens ist eine
genaue Prüfung der Steuersituation notwendig.