Da mit dem
Abschluss einer Betriebsvereinbarung mehrere steuerliche Vorteile - sowohl für das Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer - verbunden sein können, möchten wir an dieser Stelle auf die damit verbundenen Vorteile und Voraussetzungen hinweisen.
Vorteil für den Arbeitnehmer:
- Anwendung der begünstigten Ersatzsteuer in Höhe von 5 % auf leistungsbezogene Prämien bzw. Ergebnisbeteiligungen bis zu 3.000 € pro Jahr, wodurch von der ausbezahlten Bruttoprämie ein deutlich höherer Nettobetrag bleibt als bei regulärer Besteuerung.
Vorteile für das Unternehmen:
- Keine oder verminderte Auszahlung der Prämie bei Nichterreichung der festgelegten Ziele.
- Eventuelle IRAP-Begünstigung, sofern ein entsprechender Kollektivvertrag (z. B. Handel und Dienstleistungen) zur Anwendung kommt.
Voraussetzungen:
- Die Vereinbarung muss in Zusammenarbeit mit einer Gewerkschaft ausgearbeitet werden.
- Elektronische Hinterlegung der Vereinbarung über das Portal des Arbeitsministeriums.
- Jährliche Kontrolle der Zielerreichung – nur bei tatsächlicher Umsetzung der vereinbarten Ziele können die steuerlichen Vorteile beansprucht werden.