Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Befreiung der NISF-Beiträge für erwerbstätige Mütter mit mindestens zwei Kindern verlängert. Anspruchsberechtigt sind Mütter mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 €, sofern
- bei zwei Kindern das jüngste Kind unter 10 Jahre alt ist, oder
- bei drei oder mehr Kindern das jüngste Kind unter 18 Jahre alt ist.
Bis Juli 2025 konnte die Befreiung für Mütter mit zwei Kindern bzw. mit drei Kindern und befristetem Arbeitsvertrag aufgrund
fehlender Rundschreiben und operativer Anleitungen nicht angewendet werden.
NEU für 2025: Anfang Juli hat das NISF nun mitgeteilt, dass die Beitragsbefreiung im Jahr 2025
nicht wie bisher
automatisch über den Lohnstreifen berücksichtigt wird.
Stattdessen zahlt das NISF einen
Pauschalbetrag von 40 € pro Monat direkt an das Bankkonto der betroffenen Arbeitnehmerinnen aus.
Dazu muss allerdings
jede Arbeitnehmerin selbst einen elektronischen Antrag einreichen. Ab wann dieser verfügbar ist, ist noch offen. Die Auszahlung der Gesamtsumme von maximal 480 € ist laut NISF für Dezember vorgesehen.
Ab dem Jahr 2026 soll die Begünstigung wieder wie bisher über den Lohnstreifen berechnet und berücksichtigt werden können.