Die Beitragsbegünstigung für die
Einstellung von Personen unter 35 Jahren wurde auch für das Jahr 2025 verlängert. Wie bisher gilt:
- Die betroffene Person darf zuvor nicht mittels unbefristetem Arbeitsverhältnis gemeldet gewesen sein.
- Die Anmeldung bzw. Umwandlung in unbefristet muss zwischen 01.09.2024 und 31.12.2025 erfolgen.
- Die Person muss zum Zeitpunkt der Anmeldung unter 35 Jahre alt sein.
- Die Anmeldung muss unbefristet erfolgen.
NEU ab Juli 2025: ab Juli wurde folgende
zusätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung eingeführt:
Durch die Einstellung muss ein effektiver Personalzuwachs gegenüber dem durchschnittlichen Beschäftigtenstand im vorangegangenen Jahr erzielt werden. Das bedeutet, dass die Begünstigung nur dann gewährt wird, wenn die neue Einstellung den betrieblichen Personalstand tatsächlich erhöht und nicht lediglich bestehende Fluktuationen ausgleicht.
Achtung, diese neue Bedingung muss sowohl im Zeitpunkt der Einstellung als auch über den gesamten Begünstigungszeitraum der 2 Jahre hinweg erfüllt bleiben.