Begünstigung unter 35 – nun anwendbar • 2025

17.06.2025

Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von Arbeitnehmern unter 35 Jahren erneut eingeführt und kann für Einstellungen, die im Zeitraum von September 2024 bis Dezember 2025 erfolgen, in Anspruch genommen werden.

Das NISF hat nun — mit rund 9-monatiger Verzögerung — die notwendigen Kodexe für die Anwendung dieser Begünstigung veröffentlicht. Die verpflichtenden Anträge wurden von uns bereits im Mai eingereicht; die entsprechenden Genehmigungen liegen ebenfalls bereits vor.

Die Anwendung der Begünstigung erfolgt daher mit den Lohnabrechnungen Juni (bzw. spätestens Juli). Gleichzeitig werden auch die entsprechenden Korrekturen und Verrechnungen der Vormonate vorgenommen.

Anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten dieser Beitragsreduzierung:

Höhe der

Begünstigung

100 % der NISF-Beiträge bis zu einem Maximum von 6.000 € pro Jahr (500 € pro Monat)

Die Begünstigung steht für insgesamt 24 Monate zu.

Voraussetzungen

  • Die Anmeldung/Umwandlung in unbefristet muss im Zeitraum September 2024 bis Dezember 2025 erfolgen
  • Der Arbeitnehmer darf zum Zeitpunkt der Anmeldung/Umwandlung max. 35 Jahre alt sein
  • Der Arbeitnehmer darf vorher NIE mittels unbefristetem Arbeitsvertrag gemeldet gewesen sein
  • Das Unternehmen darf in den 6 Monaten vor und in den 9 Monaten nach der Anmeldung/Umwandlung keine Entlassungen vornehmen

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