Besteuerung Trinkgelder • 2025

16.05.2025
Da der Fiskus die Schwarzgeldzahlung von Trinkgeldern unterbinden will, müssen ab 2023, für Beschäftigte im Gastgewerbe, die offiziell erhaltenen Trinkgelder über die Lohnabrechnung monatlich verwaltet werden. Diese Beträge müssen sowohl zum Einkommen dazugezählt, als auch mit 5 % besteuert werden. Sozialbeiträge sind hingegen nicht geschuldet.

Damit die offiziellen (also elektronisch bezahlten) Trinkgelder getrennt ausgewiesen werden können, müssen die Registrierkassen dahingehend angepasst werden.

Sollten Sie also entsprechende Beträge in der Lohnabrechnung angeben müssen, übermitteln Sie uns die Werte bitte monatlich zusammen mit der Anwesenheitsliste. Somit können die Beträge in der Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen und besteuert werden.
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