Einzahlung F24 – Kontodeckung bzw. Überweisung an Treuhandkonto beachten • 2024

16.02.2024

Das Kontokorrent für die Abbuchung der monatlichen Steuer- und Beitragszahlungen F24 muss am Vortag der Fälligkeit (15. des Monats) gedeckt sein.

Ist dies nicht der Fall, kann für eine termingerechte Abbuchung von Seiten der Bank nicht garantiert werden. Dies führt wiederum dazu, dass das F24 berichtigt und samt Strafen und Zinsen nachbezahlt werden muss.
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