ASPI-Beitrag bei Entlassung • 2024

29.01.2024

Die Pflicht, bei Entlassung eines Arbeitnehmers die Beiträge zur Unterstützung des Arbeitslosengeldes an das NISF zu entrichten, bleibt weiterhin aufrecht.

Wie jedes Jahr, wurde auch heuer der angepasste Wert vom NISF noch nicht bekanntgegeben. Dies bedeutet, dass die Berechnung für Austritte im Januar aktuell noch nicht vorgenommen werden kann.
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