Sonstige Neuerungen • 2024

11.01.2024

Sonstige Neuerungen kurz zusammengefasst:
  • Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat den gesetzlichen Zinssatz neu festgelegt. Mit 01.01.2024 wurde dieser von 5,00 % auf 2,5 % herabgesetzt. Der gesetzliche Zinssatz ist unter anderem für die freiwillige Berichtigung von Steuerzahlungen von Bedeutung.
  • Das Verbot zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung an Privatpersonen für Gesundheitsleistungen wurde auch für das Jahr 2024 verlängert. Davon betroffen sind insbesondere Rechnungen deren Daten an das STS (Sistema Tessera Sanitaria) zu übermitteln sind.
  • Für Wohnungen die an Touristen vermietet werden bzw. für Wohnungen mit Kurzzeit-vermietungen und Beherbergungsbetriebe wird eine gesamtstaatlich einheitliche Identifizierungsnummer (CIN) eingeführt. Diese wird vom Tourismusministerium zugewiesen. Für Südtirol sollen die bereits vergebenen Id-Nummern von den zuständigen Behörden automatisch in das staatliche Format umgewandelt werden. Einzelheiten müssen erst mit einer Durchführungsverordnung geregelt werden.
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