Verpflichtende Versicherungen gegen Schäden durch Naturkatastrophen • 2024

11.01.2024
Unternehmen und italienische Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb 31.12.2024 Versicherungen gegen Schäden an ihrem Sachanlagevermögen abzuschließen, welche durch Naturkatastrophen verursacht werden können.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol