Verpflichtende Versicherungen gegen Schäden durch Naturkatastrophen • 2024

11.01.2024

Unternehmen und italienische Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb 31.12.2024 Versicherungen gegen Schäden an ihrem Sachanlagevermögen abzuschließen, welche durch Naturkatastrophen verursacht werden können.
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