Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne
                    
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                        2023
                    
                
                
                    18.12.2023
                
            
            
			            
            Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2023 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die Arbeitnehmer und Verwalter bis spätestens 12. Januar 2024 ausbezahlt werden.
Bei Freiberuflern gilt eine noch strengere Regelung (Kassaprinzip): die Löhne müssen bis spätestens 31. Dezember ausbezahlt werden. Wir bitten Sie dementsprechend, auch die Anwesenheitslisten frühzeitig zu übermitteln.