Nachlass von Formfehlern • 2023

04.10.2023
Im Rahmen des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2023 wurde die Möglichkeit vorgesehen, Formfehler durch die Zahlung einer pauschalen Gebühr in Höhe von 200 € pro Jahr innerhalb 31.10.2023 abzufinden.

Die pauschale Abfindung gilt für Vergehen, die ab dem Jahr 2019 bis zum 31. Oktober 2022 begangen worden sind.

Dabei können sämtliche formelle Unregelmäßigkeiten, die begangen wurden und keine Auswirkungen auf die Höhe der Einkommens-, der Wertschöpfungs- und/oder der Mehrwertsteuer hatten, bereinigt werden. Dazu gehören insbesondere:
  • Verspätete Versendung der elektronischen Rechnungen
  • Verspätete Übermittlung von Tageseinnahmen
  • Fehlerhafte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, sofern die Mehrwertsteuer von einer der beteiligten Parteien korrekt abgeführt wurde
  • Unterlassene, verspätete oder fehlerhafter Abgabe verschiedener Meldungen (z.B. Intrastatmeldung, MwSt.-Quartalsmeldung, Übermittlung von Daten an das Gesundheitskartensystem STS)
Wenn Sie der Meinung sind, dass in den vergangenen Jahren die oben genannten Fehler begangen wurden oder wenn Sie diesbezüglich bereits ein Mahnschreiben mittels PEC von der Einnahmenagentur erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, von dieser Abfindungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Hierzu bitten wir Sie, sich innerhalb 20.10.2023 mit Ihrem persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung in Verbindung zu setzen, damit wir die Zahlung rechtzeitig vorbereiten können. 
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol